Neue EU-Vorschriften zur Kennzeichnung von Parfüminhaltsstoffen (2025)

Neue EU-Vorschriften zur Kennzeichnung von Parfüminhaltsstoffen (2025)

Die Europäische Union hat neue Vorschriften zur Kennzeichnung von Parfüminhaltsstoffen eingeführt, um die Verbrauchersicherheit und Produkttransparenz zu verbessern. Diese Vorschriften treten am 31. Juli 2026 für neue Produkte in Kraft, während bestehende Produkte bis zum 31. Juli 2028 konform sein müssen.

Erweiterte Liste von Allergenen

Die Anzahl der verpflichtenden Allergenkennzeichnungen wurde von 24 auf 82 erhöht, darunter 28 natürliche Extrakte und 54 chemische Verbindungen. Allergene müssen auf dem Etikett angegeben werden, wenn sie in Konzentrationen über 0,001 % bei Leave-on-Produkten und über 0,01 % bei Rinse-off-Produkten vorhanden sind.

UFI-Codes

Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Produkte, die gefährliche Mischungen enthalten, einschließlich Parfüms, einen eindeutigen Formelidentifikator (UFI) auf dem Etikett tragen. Der UFI ist ein 16-stelliger Code, der eine schnelle Identifizierung der chemischen Zusammensetzung eines Produkts im Notfall ermöglicht.

Digitale Kennzeichnung

Aufgrund des begrenzten Platzes auf Verpackungen fördert die EU die Nutzung digitaler Lösungen wie QR-Codes, die es Verbrauchern ermöglichen, detaillierte Informationen über Inhaltsstoffe und Allergene abzurufen.